Schweigepflicht

Das therapeutische Gespräch unterliegt selbstverständlich der Schweigepflicht. Ohne Deine ausdrückliche schriftliche Zustimmung dürfen Informationen über die Therapie nicht an andere, auch nicht an mitbehandelnde Ärzte oder Therapeuten weiter gegeben werden. Sollte eine Entbindung von der Schweigepflicht gegenüber anderen Parteien, beispielsweise Ihrem behandelnden Arzt für die Behandlung erforderlich sein, wird dies über eine gesonderte Schweigepflichtsentbindung geregelt.